AVV
Auftragsverarbeitungsvertrag
Version 1.0 · 2026-05-30
Mit Kunden, die als Verantwortliche personenbezogene Daten über Musicdott verarbeiten lassen (alle Schulen), schließen wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, englisch DPA) gemäß Artikel 28 DSGVO. Der AVV legt fest, was Musicdott mit den Daten tun darf, welche Sicherheitsmaßnahmen wir anwenden und wie wir mit Unterauftragsverarbeitern, Datenpannen und Betroffenenrechten umgehen.
So bekommst du einen AVV
Schreib an mail@musicdott.app mit dem Namen deiner Schule und deiner Handelsregisternummer. Innerhalb eines Werktags erhältst du unseren Standard-AVV (Niederländisch oder Englisch, eine PDF), unterzeichnet von Bèta Development VOF. Gegenzeichnen und zurückschicken genügt. Änderungswünsche am Standardtext dauern länger; wir besprechen sie gern.
Was in unserem Standard-AVV steht (Zusammenfassung)
- Umfang der Verarbeitung, Laufzeit und Zwecke (gebunden an die Weisungen der Schule).
- Kategorien personenbezogener Daten und betroffener Personen (siehe unser Verarbeitungsverzeichnis).
- Technische und organisatorische Sicherheit (Art. 32) — Verschlüsselung at rest + in transit, MFA, Audit-Logs.
- Unterauftragsverarbeiter: siehe Liste, 30 Tage Vorankündigung bei Änderungen. → /de/unterauftragsverarbeiter
- Verfahren bei Datenpannen: Meldung an die Schule innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden.
- Unterstützung bei Betroffenenrechten (Art. 15–22).
- Rückgabe oder Löschung der Daten nach Vertragsende.